Categories: Allgemein

BAG zu Bonuszahlungen nach billigem Ermessen

BAG zu Bonuszahlungen nach billigem Ermessen

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html
Entscheidet der Arbeitgeber über variable Vergütungsbestandteile wie z.B. Bonuszahlungen nach billigem Ermessen, unterliegt diese Entscheidung der vollen gerichtlichen Überprüfung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Es ist im Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html) nicht ungewöhnlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer neben einem fixen Lohn und Gehalt auch variable Vergütungen wie z.B. Bonuszahlungen oder Provisionen vereinbaren. Behält sich der Arbeitgeber dabei vertraglich vor, über die Höhe der Boni nach billigem Ermessen zu entscheiden, so unterliegt diese Entscheidung der vollen gerichtlichen Überprüfung. Sollte die Entscheidung nicht dem billigen Ermessen entsprechen, ist sie unverbindlich und das Gericht kann die Höhe des Bonus nach Anhörung der Parteien festsetzen. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 3. August 2016 entschieden (Az.: 10 AZR 710/14).

Die Entscheidung des Arbeitgebers über die Höhe der Boni muss also der Billigkeit entsprechen. Dazu ist es erforderlich, dass alle konkreten Umstände im Einzelfall und die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt werden. Verfolgt der Arbeitgeber nur seine eigenen Interessen, wird die Entscheidung für den Arbeitnehmer unverbindlich und das Gericht kann die Höhe der Zahlungen neu festlegen.

In dem vorliegenden Fall war der Kläger als Managing Director bei einer Bank beschäftigt. Vertraglich war vereinbart, dass er am Bonussystem und / oder am Deferral Plan teilnimmt. In den ersten beiden Jahren erhielt der Kläger Bonuszahlungen, im dritten Jahr nicht. Andere Mitarbeiter des gleichen Hauses erhielten hingegen Boni. Daher klagte der Managing Director auf Zahlung eines Bonus.

Die Klage landete schließlich vor dem BAG. Der Zehnte Senat des BAG entschied, dass der Kläger Anspruch auf eine Bonuszahlung nach billigem Ermessen habe. Der Arbeitgeber habe nicht hinreichend begründen können, warum er die Höhe auf null festgesetzt habe. Daher sei diese Entscheidung für den Arbeitnehmer unverbindlich. Die Leistungsbestimmung müsse nun durch das Gericht nach Sachvortrag der Parteien erfolgen. Verweigert der Arbeitgeber bestimmte Informationen, könne dies nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, so das BAG.

In allen Fragen rund um das Arbeitsrecht können kompetente Rechtsanwälte beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Tierheimsponsoring & Adoption

Ein Tierheimsponsoring sichert die Versorgung während der oft langen Wartezeit auf eine Adoption TierheimsponsoringDie Vermittlung…

19 Minuten ago

handz.on gewinnt German Mittelstand Innovation Award 2026

Datensouveräne Chatbot- und Voice-Assistant-Lösung überzeugt Jury des German Mittelstands als praxisnahe KI-Innovation für den Mittelstand…

37 Minuten ago

Nächster Schritt zum digitalen Procurement: Führender Nutzfahrzeughersteller setzt auf JAGGAER One

Mit der KI-gestützten Source-to-Pay-Plattform soll die Beschaffung von Betriebsmitteln und Services weiter automatisiert werden O.…

50 Minuten ago

Handelsblatt-Ranking: b.telligent zählt erneut zu Deutschlands besten Beratungen

Data- und AI-Beratung in fünf Branchen auf einem Spitzenplatz b.telligent wieder Top-Beratung im Handelsblatt-Ranking 2026München,…

1 Stunde ago

Cohesity ernennt Seb Fitzjohn zum Vice President Partner Channel Sales und GTM Europa

Bild: Seb Fitzjohn, Vice President Partner Channel Sales und GTM Europa (Bildquelle: Cohesity)London - 16.…

1 Stunde ago

Ist Hafer eine Lösung bei Unverträglichkeiten?

Warum ausgerechnet ein jahrtausendealtes Getreide immer mehr Aufmerksamkeit von Wissenschaft und Ernährungsexperten erhält Ist Hafer…

2 Stunden ago