Categories: Allgemein

Ausschluss von Rechten des Mieters

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Ausschluss von Rechten im Gewerberaummietrecht

– Im Gewerbemietrecht können die Rechte des Mieters durch Allgemeine Geschäftsbedingungen weitgehend beschränkt werden.
– Die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes ist nur zulässig, wenn die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig bleibt.
– Zulässig sind auch Klauseln, die die Aufrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, etwa die Regelung, dass der Mieter nur dann gegenüber dem Vermieter aufrechnen kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses, mit dem die Aufrechnung erklärt werden soll, dem Vermieter schriftlich ankündigt.
– Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte können formularmäßig beschränkt werden. Schließt der Vermieter diese Rechte vollständig aus, muss er damit rechnen, dass die Gerichte von einer Unwirksamkeit der Vereinbarung ausgehen.
– Ein absoluter Ausschluss des Rechts auf Mietminderung ist unwirksam.
– Neben der Beschränkung von Mieterrechten werden dem Mieter im Gewerbemietrecht häufig auch Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache übertragen.
– Solche Vereinbarungen sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig, wenn die verlangten Arbeiten der Erhaltung der Grundsubstanz dienen (Fassadenarbeiten, Dacheindeckung).

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Der blinde Fleck der E-Mail-Sicherheit: ausgehende E-Mails

Kommentar von Günter Esch, Geschäftsführer SEPPmail – Deutschland GmbH Günter Esch, Geschäftsführer SEPPmail – Deutschland…

11 Minuten ago

Den Sommer in Bulgarien verlängern: Relax-Ferien im Ensana Aquahouse

Wellness an der Schwarzmeerküste im ältesten Kurort Bulgariens – Thermalwasser, gesundheitsfördernde Anwendungen und ein 400…

27 Minuten ago

AGRAVIS Raiffeisen AG gibt neue Genussscheine heraus

Agrarhandelsunternehmen bietet Interessierten Möglichkeit zur Geldanlage Die AGRAVIS Raiffeisen AG (https://www.agravis.de/de/unsere-leistungen) bereitet aktuell die Ausgabe…

27 Minuten ago

Einbauküche dem Vormieter abkaufen: Was gilt?

R+V-Infocenter: Prüfen, ob der verlangte Preis angemessen ist (Bildquelle: Pixabay)Wiesbaden, 2. September 2026. Endlich ist…

27 Minuten ago

Neustart der Altersvorsorge 2027

Was Riester-Sparer und Neuanleger jetzt wissen müssen Früh starten lohnt sich: Altersvorsorge wird wieder attraktiv…

28 Minuten ago

Industrie zum Anfassen: Publikumstag bei SGL Carbon in Bonn

Initiative Industrie Bonn/Rhein-Sieg lädt am 16. September ein – Oberbürgermeister Guido Déus eröffnet – Unternehmen…

42 Minuten ago