Neben großen Konzernen bedienen auch kleine und mittelständische Unternehmen den europäischen Markt. Die wachsende Verflechtung der wirtschaftlichen Beziehungen über die Grenzen hinaus erfordert Beschäftigte, die schon frühzeitig mit dem Auslandsgeschäft vertraut sind. Deshalb sollten Azubis, die mobil und wissbegierig sind, einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland durchführen.
Seit 2005 ist im Berufsbildungsgesetz festgehalten, dass bis zu einem Viertel der Ausbildung im Ausland absolviert werden kann. Ziel des Programms „Berufsausbildung ohne Grenzen“ ist es, die Zahl auslandserfahrener Fachkräfte spürbar zu steigern, d.h. grenzüberschreitende Mobilität bereits während der Ausbildung oder im Anschluss daran zu realisieren.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich beim Auslandsaufenthalt unterstützen zu lassen. Auch die Anerkennung der Ausbildungsinhalte sollte kein Problem sein, sofern diese in der ausländischen Firma in etwa denen gleichen, die auch zu Hause auf dem Lehrplan stehen.
Fragen zur Berufsausbildung im Ausland beantworten u.a. Mobilitätsberater der Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern. Sie informieren Azubis – aber auch Betriebe und Berufsschulen – darüber, wie ein Aufenthalt im Ausland während der beruflichen Bildung organisiert wird und abläuft, u.a.:
– Wie findet man einen Betrieb im Ausland?
– Wer finanziert den Aufenthalt?
– Wird der Aufenthalt überhaupt anerkannt?
Maximal 25% der Ausbildungszeit kann der Azubi im Ausland absolvieren. Der Auslandsaufenthalt wird als Ausbildungsmaßnahme im Ausbildungsvertrag aufgenommen. Das Einverständnis der Ausbildungsfirma muss vorliegen, denn sie zahlt auch die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthalts. Firmen erhalten als Unterstützung für ihre Azubis einen finanziellen Zuschuss pro Woche. Auch der aufnehmende Betrieb kann einen Teil der Kosten übernehmen.
Kosten für Reise und Unterkunft muss der Azubi selbst tragen. Es gibt aber auch hier Unterstützung in Form von Zuschüssen – z.B. durch die Förderprogramme Leonardo da Vinci und ESF. Die Mindestdauer für die Förderung beträgt drei Wochen.
Grundsätzlich ist ein Auslandsaufenthalt weltweit möglich. Förderprogramme gibt es aber nur innerhalb der EU. Das Ausbildungsziel muss stets vordergründig sein. Erst dann kommen Sprachkenntnisse und interkulturellen Kompetenzen.
Weitere Infos, Hinweise und Tipps zur Ausbildung im Ausland
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