Categories: Allgemein

Aufhebungsvertrag geschlossen: alles zu spät für Arbeitnehmer?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag in der Regel nachteilig für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben in aller Regel mehr Nachteile als Vorteile von einem Aufhebungsvertrag. Selbst wenn der Arbeitgeber einen noch so sehr drängt und vielleicht auch eine vermeintlich hohe Abfindungssumme bietet, sollten Arbeitnehmer unbedingt rechtlichen Rat einholen, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Von der Abfindung bleibt nämlich z. B. nur ein Teil übrig, wenn im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt. Die Gefahr besteht bei einer Beendigung im Wege eines Aufhebungsvertrages immer.

Seriöse Angebote des Arbeitgebers mit Bedenkzeit verbunden: Wenn der Arbeitgeber wirklich ein seriöses, gut gemeintes Angebot unterbreitet, wird er dem Arbeitnehmer auch die erforderliche Bedenkzeit gewähren, damit dieser sich zuvor beraten lassen kann. Übt der Arbeitgeber dagegen massiv Druck aus und will den Arbeitnehmer zur Unterschrift drängen, ist das meist schon ein Indiz dafür, dass das Angebot nicht wirklich vorteilhaft für den Arbeitnehmer ist.

Kein Widerruf oder Rücktritt: Die Beratung vor Abschluss des Aufhebungsvertrages ist deshalb so wichtig, weil es sehr schwer ist, sich vom Vertrag wieder zu lösen, wenn man einmal unterschrieben hat. Ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es nicht.

Anfechtung des Aufhebungsvertrages: Grundsätzlich kann die Möglichkeit zur Anfechtung des Aufhebungsvertrages bestehen, allerdings nur sofern auch ein entsprechender Anfechtungsgrund greift.

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung: In Betracht kommt eine Anfechtung im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer eigentlich nur wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung des Arbeitgebers. Wenn also Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorsätzlich falsche Tatsachen vorgespiegelt hat oder diesem mit einem empfindlichen Übel gedroht hat, um ihn damit zum Abschluss des Vertrages zu bewegen, lohnt es sich, die Möglichkeit der Anfechtung überprüfen zu lassen.

Ansonsten meist schlechte Karten für Arbeitnehmer: Abgesehen von diesen Ausnahmefällen, kommen Arbeitnehmer aber in aller Regel nicht mehr von einem Aufhebungsvertrag los. Deshalb bleibt der Rat, sich unbedingt vor dem Abschluss von einem spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter 030/40004999 oder unserer Hotline 0176/21133283 an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

10.7.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Yasmin-Mohr-OsteopathWas während der Physiotherapie-Ausbildung im Jahr 2002 als Begeisterung für die Osteopathie begann, entwickelte sich…

1 Tag ago

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Europäischer VC investierte bereits 2024 – nur fünf Monate nach Gründung des KI-Start-ups. Adaptive ML…

2 Tagen ago

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

180 / 250 Hz OC mit 90 W USB-C und KVM-Switch Amsterdam, 17. Juli 2026…

2 Tagen ago

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Warum Unternehmen künftig mehr in menschliche Reife investieren müssen – Platin-Auszeichnung für Ines Rauscher im…

2 Tagen ago

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Von spannenden Veranstaltungen bis hin zu kühlenden Orten zum Entspannen Biergarten am Wasserturm (Bildquelle: @…

2 Tagen ago

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Der Nutzen von Mitarbeiterbindung für Retention Management, Arbeitgeberattraktivität, Performance Improvement Fachkräftemangel? Personalmangel? Hier sind die…

2 Tagen ago