Categories: Allgemein

Arbeitsfreiheit während der Pause – was gilt als Arbeitszeit?

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21. März 2013 – 7 Sa 261/12 -.

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und der Diskussion um Tricks der Arbeitgeber diesen zu umgehen, kam auch die Frage auf, ob es Arbeitgebern gestattet ist, z.B. Standzeit der Taxis beim Warten auf Kunden oder Zeiten der LKWs auf Fähren als Pausenzeiten und damit nicht als Arbeitszeit zu werten. Hier sind viele Fragen offen, einige aber auch nicht. Pause bedeutet immer arbeitsfrei, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, Urteil vom 21. März 2013 – 7 Sa 261/12:

Wesensmerkmal der gesetzlichen Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von der Pflicht, sich zur Arbeit bereitzuhalten, befreit ist und vor Beginn der Pause erfährt, dass und wie lange er Pause hat.

Ist das nicht gewährleistet, wie z.B. bei dem Taxifahrer, der in der Warteschlange immer weiter vorrücken oder mit dem nächsten Gast abfahren muss, handelt es sich um Arbeitszeit. Diese muss anders als die Pause vergütet werden. Anders wäre es sicher auf der Fähre. Wenn es da Zeiten gibt, wo definitiv nichts zu tun ist, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in dieser Zeit die Pause gewähren. Der Rest der Überfahrt ist dann aber wieder Arbeitszeit.

Die zeitliche Lage der Pause muss nicht bereits bei Beginn der Tagesarbeitszeit festgelegt werden, es sei denn dies wird durch eine Betriebsvereinbarung so geregelt (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21. März 2013 – 7 Sa 261/12 -, juris).

Sind die Pausenzeiten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt, muss der Arbeitgeber sich daran halten.

Das oben zitierte Urteil wurde übrigens zwischenzeitlich vom Bundesarbeitsgericht bestätigt.

1.4.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Netzwerk-Upgrade mit robustem 5G und hoher Flexibilität 5G Adapter von PeplinkUnterschleißheim/München, 21. Juli 2026 –…

3 Stunden ago

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Sommer-Aufhänger für Ihre Redaktion: Katharina von Bora als Audio-Guide, Silent Disco am Deich & mehr…

3 Stunden ago

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Randstad Studie: Künstliche Intelligenz Eschborn, Juli 2026 – Künstliche Intelligenz (KI) hält auch in Deutschland zunehmend…

3 Stunden ago

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Vom digitalen Marktplatz zum physischen Erlebnis. Grand Opening am 24. Juli im Stemmerhof, München Spiritory,…

6 Stunden ago

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

(Bildquelle: STERN + KREIS)Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“ – Wie sich ein Berliner…

7 Stunden ago

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Copyright: ReplySagepath Reply, eine auf Digital Experience spezialisierte Agentur der Reply Gruppe, ist im Gartner®…

7 Stunden ago