Arbeitgeber brauchen eine Atempause

– Starker Anstieg der HGB-Pensionsrückstellungen in 2015 und 2016
– Pensionsvermögen liegen deutlich unter Plan
– Unkonventionelle Lösungen gefordert

Durch die niedrigen Zinsen steigt der Anpassungsdruck in allen Systemen der betrieblichen Altersversorgung. Beispiel Direktversicherung: In der betrieblichen Variante der Lebensversicherung können die älteren, höher verzinsten Verträge im Bestand praktisch nicht mehr bedient werden. Versicherer lösen zunehmend Rücklagen zu Gunsten der gesetzlich geforderten Zinszusatzreserve auf. Wohl ab 2016 muss die Zusatzreserve auch für die Tarifgeneration mit Garantiezins 2,25% gebildet werden. „Dies wird zu einer Umverteilung zwischen den Tarifgenerationen zu Lasten der Verträge mit niedrigem Garantiezins führen. Unterm Strich ziehen die Versicherten den Kürzeren.“ Dr. Richard Herrmann fand in seiner Bestandsaufnahme der betrieblichen Altersversorgung vor rund 150 Gästen beim 26. Heubeck-Kolloquium in Köln deutliche Worte. Der Vorstandsvorsitzende der Heubeck AG sprach aus, was viele Arbeitgeber in der aktuell schwierigen Situation denken: „Die Unternehmen, die einstmals eine Betriebsrente eingeführt hatten, sind mit der Absicht angetreten, ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun. Jetzt müssen sie fest stellen, dass die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen.“
Dies gilt auch für die Bildung von HGB-Pensionsrückstellungen. Hier rechnet die Heubeck AG damit, dass der maßgebliche Rechnungszins von heute rund 4% bis 2019 unter 2,5% sinken wird. Das stärkste Absinken wird für 2015 und 2016 erwartet. Auf die Unternehmen kommt in diesen beiden Jahren damit erheblicher Mehraufwand für die Pensionsrückstellungen zu. Dr. Richard Herrmann fordert angesichts der Herausforderungen durch die anhaltende Niedrigzinsphase unkonventionelle Maßnahmen. „Die Arbeitgeber brauchen eine Atempause – mit dem geplanten Aufwand können sie die Leistungsversprechen aktuell nicht erfüllen. Ohne weitere Maßnahmen wird die Lücke zwischen dem erforderlichen Pensionsvermögen und dem vorhandenen Planvermögen weiter wachsen. Hierbei gilt es zumindest temporär eine Entlastung zu schaffen und auch an neue Ansätze zu denken. Vorübergehend könnte man die Leistungen vom aktuell vorhandenen Vermögen abhängig machen. Sobald sich die Lage entspannt, könnten dann die Leistungen in der Zukunft auch wieder steigen. Damit bliebe die Finanzierbarkeit gewahrt und das Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung wäre gesichert.“

Auf dem alljährlichen Kolloquium informiert die Heubeck AG ihre Kunden über die wichtigsten aktuellen Themen und Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Das 26. Heubeck Kolloquium fand am 14. und 15. September in Köln statt.

Die HEUBECK AG gehört zu den führenden unabhängigen Beratungsunternehmen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. In den mehr als sechs Jahrzehnten ihres Bestehens hat sie ihren Ruf als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister ausbauen und festigen können. Die von HEUBECK entwickelten und immer wieder aktualisierten „Richttafeln“ sind die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Zu den Kunden der HEUBECK AG zählen zahlreiche Pensionskassen, Pensionsfonds, Zusatzversorgungskassen und berufsständische Versorgungswerke sowie Verbände und auch staatliche Institutionen.

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