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ARAG Verbrauchertipps

Vollkasko/Rentenversicherung/Terrasse

Kein Vollkaskoschutz für Pkw-Anhänger
Wer mit einem Anhänger einen Unfall mit dem eigenen Pkw verursacht, kann nicht damit rechnen, dass die Vollkaskoversicherung für die Schäden geradesteht. Dabei verweisen die ARAG Experten auf die Ausschlussklausel in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Die besagt, dass Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug, die ohne äußere Einwirkungen geschehen, nicht versichert sind. In einem konkreten Fall hatte ein Mann beim Rückwärtssetzen mit dem Anhänger den hinteren Kotflügel seines Wagens beschädigt. Die Vollkaskoversicherung verweigerte jedoch die Zahlung und verwies auf die AKB (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 128/14).

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Rentenbetrug – wenn die Familie petzt
Der Hinweis kam aus der eigenen Familie: Die Rentenversicherung bekam den Tipp, dass einer ihrer Versicherten seine Rente unter der spanischen Sonne an der Costa Blanca verprasse. Dies hatte der Mann verschwiegen und stattdessen die Adresse seines Bruders als deutsche Wohnanschrift genannt. Der Fall wurde geprüft, doch der Auswanderer hatte Glück: An der Höhe seiner Rentenbezüge änderte seine Auswanderung nichts. Als der Rentner erfahren wollte, wer ihn verpetzt habe, hüllte sich die Versicherung in Schweigen. Auch sein Argument, der Familienfrieden sei erheblich gestört, solange der Verräter nicht identifiziert sei, änderte nichts an der Geheimhaltung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es durchaus legitim ist, die Identität von Dritten geheim zu halten. Es gilt abzuwägen, was stärker wiegt: Behördeninteresse oder Auskunftsinteresse. Und da der angezeigte Auslandsaufenthalt in diesem Fall keine Auswirkungen auf die Rente hatte, wurde das Geheimhaltungsinteresse der Behörde stärker gewichtet (Sozialgericht Berlin, S 9 R 1113/12 WA).

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Nachträglicher Bau von Balkon oder Terrasse
Die meisten Mieter wären wahrscheinlich gerne bereit, etwas mehr Geld für die Miete auszugeben, wenn sie dafür die Möglichkeit hätten, auf dem eigenen Balkon zu frühstücken oder sich auf der eigenen Terrasse zu sonnen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine solche Baumaßnahme nicht automatisch den Gebrauchswert einer Immobilie steigert und damit höhere Mieteinnahmen für den Vermieter rechtfertigt. Entscheidend dabei ist, ob die Wohnsituation verbessert wird. In einem konkreten Fall weigerte sich die Mieterin einer Erdgeschosswohnung, die mit einer Terrasse ausgestattet wurde, mehr Miete zu zahlen. Erstens war ihre Wohnung durch die neuen Balkone in den anderen Etagen noch dunkler geworden und die Terrasse verschattet. Zudem fühlte sie sich in ihrer Privatsphäre gestört, da der Weg zu den Mülltonnen und zum Parkplatz nur wenige Meter an ihrer Terrasse mit nun bodentiefer Terrassentür vorbeiführte. Die Richter sahen das ähnlich und so blieb die Vermieterin auf ihrer Mieterhöhung sitzen (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Az.: 216 C 98/16).

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

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