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ARAG Verbrauchertipps

Elternschaft/Hubschrauberlandeplatz

Elternschaft aus Leihmutterschaft gilt auch in Deutschland
Ein Ehepaar aus Deutschland, das durch eine Leihmutter im Ausland Kinder austragen lässt und dort als Eltern anerkannt wird, muss auch hier dementsprechend ins Geburtenregister eingetragen werden, obwohl Leihmutterschaften in Deutschland verboten sind. Der Kinderwunsch eines deutschen Ehepaars, das wegen der Unfruchtbarkeit der Frau keine Kinder bekommen konnte, war im verhandelten Fall so groß, dass sie sich zu einer Leihmutterschaft in den USA entschlossen. Dabei wurden der amerikanischen Leihmutter Embryonen eingepflanzt, die aus anonym gespendete Eizellen und den Samenzellen des Mannes resultierten. Mit einer Entscheidung eines US-Gerichts in Colorado wurde das Ehepaar mit der Geburt Eltern der gezeugten Zwillinge. Das US-Urteil sei zum Wohle des Kindes auch in Deutschland anzuerkennen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss. Laut ARAG Experten bleiben ausländische Gerichtsentscheidungen in Deutschland nur dann unbeachtlich, wenn sie mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar sind (BGH, Az.: XII ZB 224/17).

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Mit dem Hubschrauber zur Arbeit
Die meisten Arbeitnehmer kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Pkw oder Zweirad wohl ganz gut zur Arbeit und wieder nach Hause. Man kann aber gerne auch einmal den Hubschrauber nehmen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat nämlich entschieden, dass die Genehmigung eines Hubschraubersonderlandeplatzes auf einem geplanten Firmengebäude nicht die Rechte zweier Nachbarn verletzt, die gegen die Genehmigung geklagt hatten. Sie machten im Wesentlichen geltend, dass sie in erheblicher Weise durch den Lärm des Betriebs des Landeplatzes betroffen seien. Dieser sei nicht erforderlich, sondern diene nahezu ausschließlich dazu, den Firmeninhaber von seinem Wohnort oder vom anderen Firmensitz zum geplanten Neubau fliegen zu können. Ein Bedarf an Luftverkehr könne über die Flugplätze in der Umgebung gedeckt werden. Einer der Kläger machte geltend, dass seine Pferde aufgrund des Lärms durchgehen und eventuell auf die Straße neben der Koppel geraten könnten. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass die erteilte Genehmigung die Kläger nicht in ihren Rechten verletze. Ihren Interessen werde dadurch Rechnung getragen, dass umfängliche Beschränkungen der Flugzeiten sowie auch der Anzahl der Hubschrauberflüge verfügt worden seien, erläutern ARAG Experten. Zudem habe die Behörde bestimmt, dass der Kläger vor jeder geplanten Hubschrauber-Landung und vor jedem geplanten Hubschrauber-Start zu informieren sei (VG Freiburg, Az.: 10 K 208/17).

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

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