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ARAG Verbrauchertipps

Kreditkartenzahlung/Bauvertrag/Steuererklärung

Schluss mit Gebühren fürs Zahlen
Wir haben uns schon daran gewöhnt, dass das Zahlen mit der Kreditkarte neben dem normalen Preis für die Ware oder Dienstleistung auch noch Extra-Gebühren kostet. Auf vielen Verkaufsportalen kosten auch Überweisungen oder das Lastschriftverfahren extra. Lediglich eine Bezahloption muss laut Gesetz kostenlos sein. Das heißt aber, dass Kunden dafür, dass sie zahlen auch noch zur Kasse gebeten werden. Unsinnig – fanden im vergangenen Jahr sogar unsere Volksvertreten im Bundestag und beschlossen, dass Händler ab dem 13.01.2018 keine Gebühren mehr für die gängigsten Kartenzahlungen, für Überweisungen und für Lastschriften erheben dürfen. Ganz von allein sind die Abgeordneten natürlich nicht auf so eine kluge Entscheidung gekommen. Sie setzten damit lediglich Vorgabe der Europäischen Union (EU) um. ARAG Experten haben aber auch in dieser Suppe ein Haar entdeckt: Die gesetzliche Neuerung gilt derzeit noch nicht für Dienstleister wie Paypal. Aber: PayPal ändert zum 9. Januar 2018 seine AGB. Ab diesem Datum ist es Händlern laut den Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters untersagt, für die Nutzung von PayPal Aufschläge zu verlangen.

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Neu: Der Verbraucherbauvertrag
Am 1.1.2018 trat das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Für den Verbraucher bedeutet das, dass der Begriff des Verbraucherbauvertrags geschaffen wurde. Ein Verbraucherbauvertrag ist ein Bauvertrag, durch den ein Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Grundsätzlich neu ist dabei, dass für den Verbraucherbauvertrag grundsätzlich ein Widerrufsrecht geschaffen wurde. Wird ein solcher Bauvertrag nicht von einem Notar beurkundet, besteht innerhalb von 14 Tagen ein Rücktrittsrecht. Laut ARAG Experten müssen Verbraucher über dieses Rücktrittsrecht eingehend informiert werden. Passiert dies nicht oder nur unzulänglich, verlängert sich die Frist um ein Jahr.

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Mehr Zeit für die Steuererklärung
Viele Steuerzahler kommen ihrer Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben nur sehr widerwillig und zögerlich nach. Wer die Steuererklärung jedes Jahr auf den letzten Drücker abgibt, kann sich laut ARAG Experten in Zukunft etwas mehr Zeit lassen, denn ab dem Steuerjahr 2018 ändern sich die Stichtage. Die allgemein gültige Deadline ist dann der 31. Juli; nicht wie bisher der 31. Mai. Wer die Steuererklärung einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein überlässt hat sogar bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Doch ARAG Experten warnen: Die Steuererklärung für 2017 muss noch zu den alten Terminen – also zum 31. Mai 2018 oder zum 31. Dezember 2018 – beim Finanzamt liegen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

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