Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Kein Zuschuss für Abiball +++
Kosten für den Abiball müssen vom Jobcenter nicht bezuschusst werden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechend Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Der Anspruch scheitere bereits daran, dass es sich um einmalig auftretenden Bedarf handele (Az.: L 6 AS 1953/18 NZB).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle es Veröffentlichung des LSG NRW
+++ Rückerstattung von Jobcenter-Leistungen bei Spielschulden +++
Ein Empfänger von Jobcenter-Leistungen ist verpflichtet, die erhaltenen Hilfen zurück zu gewähren, wenn er durch den Verkauf seines Hauses zur Tilgung von Spielschulden seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hat. Dies hat nach Auskunft der das Sozialgericht Wiesbaden entschieden (Az.: S 5 AS 811/16).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Wiesbaden
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.
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