Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Mietpreisbremse bis 2029 verlängert +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Bundesregierung die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert hat. In Gemeinden mit besonders hoher Wohnungsnot darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses maximal um zehn Prozent höher liegen als die ortsübliche Vergleichsmiete. Damit soll erreicht werden, dass in Ballungsgebieten Wohnraum auch für kleinere und mittlere Einkommen bezahlbar bleibt. Bestimmt werden die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt von den Landesregierungen jeweils für die Dauer von fünf Jahren. Die Mietpreisbremse gilt nicht für Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Auch bei Erstvermietungen nach einer umfassenden Renovierung haben Vermieter freie Hand bei der Höhe der Miete. Wird eine Wohnung möbliert vermietet, gilt zwar ebenfalls die Mietpreisbremse, aber es darf ein Zuschlag verlangt werden.

+++ „Luftreinhaltung“ – auch für E-Autos +++
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, welches entschied, dass auch Fahrer, die mit einem Elektroauto unterwegs sind, Tempolimits mit dem Zusatz „Luftreinhaltung“ nicht ignorieren dürfen (Az.: III-3 ORbs 57/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamm (https://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/15_26_PE_OLG_Zusatzzeichen/index.php).

+++ Kündigungsbutton immer Pflicht +++
Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen – auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks „jetzt kündigen“ kann, hält der Bundesgerichtshof nach Auskunft der ARAG Experten für unzulässig (Az.: I ZR 161/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=141921&pos=0&anz=1).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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