Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Bewohnerparkausweis auch für ausländische Fahrzeuge +++
Dass ein Auto im Ausland zugelassen ist, sagt nach Auskunft der ARAG Experten laut des Verwaltungsgerichts Gießen noch nichts darüber aus, ob für es ein Bewohnerparkausweis beantragt werden kann. Entscheidend für einen Parkausweis sei eine dauerhafte Nutzung durch die beantragende Person (Az.: 6 K 2830/24.Gl).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Gießen (https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/bewohnerparkausweis-auch-fuer-im-ausland-zugelassene-fahrzeuge).

+++ Emoji als Zustimmung +++
ARAG Experten verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München, welches statt einer Erklärung ein Emoji auslegen musste. Das Gericht entschied, dass das eine Grimasse schneidende Emoji als Antwort auf die angekündigte Lieferverzögerung des neuen Ferrari nicht bedeutet, dass man damit einverstanden ist (Az.: 19 U 200/24 e).
Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG München (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-31601?hl=true).

+++ Radweg nicht genutzt – trotzdem volle Haftung für Autofahrer +++
Eine Autofahrerin kollidierte beim Ausfahren aus einer Einfahrt mit einer Radfahrerin. Obwohl diese nicht den gekennzeichneten Radweg genutzt hatte, sondern auf der Straße fuhr, bleibt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landgerichts Hanau die Autofahrerin allein verantwortlich (Az.: 2 S 65/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Hanau (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240001417).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

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