Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Kontaktverbot in WhatsApp-Gruppen +++
Darf ein Ex-Partner, dem ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz auferlegt wurde, noch in einer WhatsApp-Gruppe kommunizieren, der auch seine frühere Partnerin angehört? ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach es auf die Gruppengröße ankommt. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Gruppe mit einer zweistelligen Teilnehmerzahl handelte, durfte der Ex eine Nachricht in die Gruppe stellen (Az.: 13 WF 105/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2024/13_WF_105_24_Beschluss_20240924.html).

+++ Enkel-Freibetrag bei Eltern-Erbverzicht +++
Ein Enkel erbte von seinem Großvater und beanspruchte einen Freibetrag von 400.000 Euro, der eigentlich nur den Kindern des Großvaters zusteht. Ausnahmsweise gilt der Betrag auch für einen Enkel, wenn dessen erbendes Elternteil verstorben ist. Laut ARAG Experten reicht es nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber nicht, wenn der Elternteil lediglich auf das Erbe verzichtet (Az.: II R 13/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410191/).

+++ Kosten für Tierrettung +++
Eine Tierklinik rettete Kater „Rocky“, nachdem die von einem unbekannten Dritten alarmierte Tierrettung ihn bewusstlos eingeliefert hatte. Für die Kosten muss Rockys Halterin aufkommen. Das Amtsgericht München bejaht laut ARAG Experten einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Az.: 161 C 16714/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2024/36.php).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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