Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Keine Minischweine im Garten erlaubt +++
Ein Ehepaar musste sich von seinen Mitbewohnern trennen. Laut ARAG Experten untersagte das Verwaltungsgericht Neustadt den Eheleuten, zwei Minischweine im Garten des Wohnhauses zu halten. Trotz des Zusatzes „Mini“ blieben die Tiere Schweine, mit entsprechenden Geräusch- und Geruchsbelästigungen (Az.: 5 K 427/24.NW).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Neustadt (https://vgnw.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/minischweine-im-allgemeinen-wohngebiet-unzulaessig).

+++ Nicht mit richtiger Karte bezahlt +++
Als seine Ehefrau im Urlaub krank wurde und sich ärztlich behandeln ließ, wollte ihr Mann die Behandlung mit seiner Kreditkarte zahlen, damit die daran gekoppelte Auslandskrankenversicherung die Kosten übernahm. Musste diese aber nicht, da der Flug des Ehepaares nicht mit der Karte bezahlt worden war. Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte nach Auskunft der ARAG Experten die entsprechende Ausschlussklausel (Az.: 3 U 46/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Bremen (https://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/3-U-23-046.anonym.pdf).

+++ Herr und Frau ist nicht genug +++
Wer 2019 bei der Deutschen Bahn ein Ticket buchen wollte, musste sich auf der Online-Plattform des Unternehmens entscheiden, ob er als Mann oder als Frau bestellen wollte. Das ist diskriminierend für non-binäre Personen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bestätigte (Az.: X ZR 71/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=X%20ZR%2071/22&nr=138959).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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