Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Begründung der Kündigung auch bei Befristung +++
Auch ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe einer ordentlichen Kündigung zu informieren, wenn dies bei Dauerbeschäftigten vorgesehen ist. Unterbleibe dies, könne – ungeachtet der diskriminierenden Wirkung – das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt sein, entschied laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof (Az.: C-715/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des EuGH (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=282942&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1).

+++ Keine Haftung für Fahrfehler bei Motorradtour +++
Für Fahrfehler eines Urlaubers haftet ein Reiseveranstalter für geführte Motorradreisen nicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte nach Auskunft der ARAG Experten klar, dass der Veranstalter keine Unfallfreiheit garantieren kann, da er keinen Einfluss auf Fahrfehler habe (Az.: 3 U 23/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/JURE240002781/part/L).

+++ Bei Tod weiterverschenken möglich? +++
Eine Grundstücksschenkung mit der Verpflichtung für den Empfänger, es spätestens beim eigenen Tod an seine Kinder weiter zu verschenken, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zulässig. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung, in der ausgeführt wird: Erhalte der Dritte durch den Schenkungsvertrag zumindest einen bedingten Anspruch, werde die Testierfreiheit nicht umgangen (Az.: X ZR 11/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH (https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjylKWSgNuEAxVugv0HHSONBQ8QFnoECBEQAQ&url=https%3A%2F%2Fjuris.bundesgerichtshof.de%2Fcgi-bin%2Frechtsprechung%2Fdocument.py%3FGericht%3Dbgh%26Art%3Den%26Datum%3DAktuell%26Sort%3D12288%26nr%3D136519%26pos%3D24%26anz%3D1275%26Blank%3D1.pdf&usg=AOvVaw2yJ2pQ8mv8dPo8Ps4uSNzA&opi=89978449).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
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