Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Vorsicht Müllfahrzeug +++
Wer an einem Müllabfuhrfahrzeug vorbeifährt, das erkennbar im Einsatz ist, muss sein Fahrverhalten entsprechend einstellen und mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Der Bundesgerichtshof hat laut ARAG Experten entschieden, dass Passierende nicht uneingeschränkt auf ein verkehrsgerechtes Verhalten der Müllwerker vertrauen dürfen (Az.: VI ZR 77/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=136134&pos=17&anz=1163).

+++ Urlaubsgeld: keine einseitige Umstellung auf monatliche Zahlung +++
Ein Arbeitgeber kann das Urlaubsgeld nicht einseitig von einer bisher jährlichen Einmalzahlung auf monatliche Zahlungen umstellen, damit der Mindestlohn erreicht wird. Die Regel, wonach ein Schuldner „im Zweifel“ früher zahlen darf, hilft dem Arbeitgeber nach Auskunft der ARAG Experten laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg nicht weiter (Az.: 3 Sa 4/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LAG Baden-Württemberg (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/JURE240001579).

+++ Rückschnitt einer Hecke kann ausgeschlossen sein +++
Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn nicht den Rückschnitt einer zu hohen Hecke verlangen, wenn er selbst an der Grundstücksgrenze nachbarrechtswidrige Bepflanzungen vorgenommen hat. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach in einem solchen Fall ein treuwidriges Verhalten vorliege (Az.: 2 S 85/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des LG Frankenthal (https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/entscheidung-des-monats-januar-2024/).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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