Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Keine Zustellung bei unleserlichem Datum +++
Postzusteller müssen leserlich schreiben: Ist das auf dem Umschlag eines durch Einwurf in den Briefkasten zugestellten Schriftstücks vermerkte Datum nicht eindeutig erkennbar, führt dies nach Auskunft der ARAG Experten laut Oberlandesgericht Koblenz zur Unwirksamkeit der Ersatzzustellung (Az.: 10 U 472/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Koblenz (https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/JURE240000566/part/L).
+++ Krankengeld trotz verspäteter Einreichung der Krankschreibung +++
Auch wenn eine Krankschreibung erst verspätet bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht wird, muss diese dem Versicherten Krankengeld zahlen. Das hat laut ARAG Experten das Bundessozialgericht entschieden. Denn seit 2021 seien allein die Vertragsarztpraxen verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit den Krankenkassen zu melden (Az.: KR 23/22 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BSG (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/2023_11_30_B_03_KR_23_22_R.html).
+++ Keine Rückzahlung bei verpasster Gepäckaufgabe +++
Bei einer langen Anreise zum Flughafen sollte genügend Puffer eingeplant werden, um das Zeitfenster für die Gepäckaufgabe nicht zu verpassen. Ein Ehepaar hatte das nicht beachtet; die Gepäckaufgabe wurde ihm verwehrt. Es sah daraufhin von der gepäcklosen Flugreise nach Kuba ab. Den Reisepreis bekamen die Eheleute aber nicht zurück. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 158 C 4570/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2024/1.php).
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
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