Categories: Allgemein

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Ausgleichzahlung bei Flugannullierung +++
Kann ein Luftfahrtunternehmen nicht beweisen, dass ein Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, steht dem Fluggast die Zahlung einer Ausgleichsleistung zu. Dies gilt laut ARAG nicht nur bei einem unmittelbar zwischen dem Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen, sondern auch bei einem über einen Online-Reisevermittler geschlossenen Beförderungsvertrag (EuGH, Az.:C-302/16).

+++ Essig und Salz sind keine Pflanzenschutzmittel +++
Weder Essig noch Salz sind Pflanzenschutzmittel. Nach einem Beschluss des Bußgeldsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg ist laut ARAG deren Einsatz zur Unkrautvernichtung damit nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten (OLG Oldenburg, Az.: 2 Ss OWi 70/17).

Langfassungen:

Ausgleichzahlung bei Flugannullierung
Kann ein Luftfahrtunternehmen nicht beweisen, dass ein Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, steht dem Fluggast die Zahlung einer Ausgleichsleistung zu. Der Kläger des Ausgangsverfahrens buchte über einen Online-Reisevermittler einen Hin- und Rückflug von Amsterdam Schiphol (Niederlande) nach Paramaribo (Surinam) mit der surinamesischen Luftfahrtgesellschaft SLM. Der Hinflug war für den 14.11.2014 vorgesehen. Am 09.10.2014 unterrichtete SLM den Reisevermittler über die Annullierung dieses Flugs. Am 04.11.2014 wurde der Kläger mit einer E-Mail des Reisevermittlers informiert. Der Kläger forderte von der SLM eine Ausgleichsleistung in Höhe von 600 Euro. Diese weigerte sich, da sie die Änderung des Abflugdatums rechtzeitig dem Reisevermittler mitgeteilt hätte. Das mit dem Rechtsstreit befasste Gericht ersuchte den Gerichtshof hinsichtlich der Frage um Klärung, in welcher Weise ein Luftfahrtunternehmen die Fluggäste im Fall der Annullierung eines Flugs informieren müsse, wenn ein Beförderungsvertrag über einen Reisevermittler oder eine Website geschlossen worden sei. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass das Luftfahrtunternehmen die Beweislast dafür trägt, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Flugs unterrichtet wurde. Könne das Luftfahrtunternehmen nicht beweisen, dass der Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, sei es zur Zahlung einer Ausgleichsleistung verpflichtet. Dies gelte nicht nur bei Beförderungsverträgen unmittelbar zwischen dem Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen, sondern auch für Verträge über Online-Reisevermittler, erklären ARAG Experten (EuGH, Az.:C-302/16).

Essig und Salz sind keine Pflanzenschutzmittel
Viele Hobbygärtner bekämpfen unliebsames Unkraut zwischen Pflastersteinen mit normalem Haushaltsessig oder einem Essig-Salz-Gemisch. Wenn man im Internet recherchiert oder bei der Landwirtschaftskammer nachfragt, heißt es oftmals, dies sei nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Diese Ansicht wurde auch im konkreten Fall vertreten: Die Verwaltungsbehörde verhängte gegen einen Mann, der das Unkraut auf der Zufahrt zu seiner Garage und auf der öffentlichen Pflasterfläche vor seinem Grundstück mit einer Essig-Salz-Lösung bekämpft hatte, ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro, das nach dem Einspruch des Mannes vom Amtsgericht auf 150 Euro erhöht wurde. Gegen diese Entscheidung rief der Mann das OLG an, das ihm jetzt Recht gegeben und ihn freigesprochen hat. Entgegen der bundesweit einheitlichen Auffassung der Verwaltungsbehörden handelt es sich nach der Entscheidung des Senats bei einem Essig-Kochsalz-Gemisch nicht um ein Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, sondern um ein Lebensmittel. Denn Essig und Salz seien nach objektiven Gesichtspunkten nicht zur Pflanzenvernichtung bestimmt. Darauf aber komme es nach dem Gesetz an, erklären ARAG Experten die Auffassung des Gerichts (Az.: 2 Ss OWi 70/17).

Download der Texte:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

CPS-Schutzplattformen: Claroty ist „2026 Gartner® Peer Insights™ Customers’ Choice”

Claroty, Spezialist für die Sicherheit von cyber-physischen Systemen (CPS), wurde im Rahmen der „Gartner® Peer…

4 Stunden ago

KingSmith WalkingPad stellt G5i vor: Elektrische Steigung trifft auf faltbare Lauffläche

Nach Angaben von KingSmith ist das G5i das weltweit erste Laufband, das eine mittig faltbare…

5 Stunden ago

Schluss mit dem Software-Wildwuchs: Wie komma,tec redaction mit DisplayStar der Falle der Insellösungen trotzt

Hamburg, September 2026 – Der Markt für Digital-Signage-Software wächst rasant, doch mit ihm wächst ein…

5 Stunden ago

Schnelle Hilfe bei Engpässen: Wann sich ein Sofortkredit wirklich lohnt

Zur Begleichung unerwarteter Rechnungen, notwendiger Anschaffungen oder der Überbrückung kurzfristiger Finanz-Engpässe helfen Sofortkredite. Auf gleichbleibend…

5 Stunden ago

Grüne Welle direkt im Dashboard

trafficpilot 2.0 vereint Ampelprognose und Navigation Der trafficpilot zeigt mithilfe eine Grün-Rot-Teppichs an, ob Autofahrende…

6 Stunden ago

commsult zeigt auf dem DSAG-Jahreskongress 2026 moderne SAP Mobility mit dem Mitarbeiter im Mittelpunkt

Ontego von commsult AG bringt mobile SAP Workflows auf den DSAG Jahreskongress 2026.POTSDAM, Deutschland: Während…

6 Stunden ago