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Eningen: Beim Thema Fettleber knapp 100 Zuhoerer

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Pulsar Helium: Seismische Daten weisen auf mächtiges Heliumreservoir in Minnesota hin

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IT-Mittelstand zum AI Act: Maßvolle Regulierung großer KI-Modelle wird Innovation vorantreiben

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Vetter baut erneuerbare Energien weiter aus

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Die Smart-Home-Revolution: Drahtlose Vernetzung für das Zuhause von morgen

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Neue Studie: Digitale Kassenbons in Deutschland

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Dekade der Energie: die Erfolgsgeschichte von Green Aktiv

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Bringen Sie festliche Stimmung in Ihren Essbereich

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Sicher Rad fahren im Winter – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

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Dezember 5, 2023

Habitat for Humanity Deutschland ist Teil der WDR-Spendenaktion „Der Westen hilft“

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Nächtliches Urinieren ins Meer +++
Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Es liege keine „Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung“ vor, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht Lübeck. Man habe den Mann allenfalls schemenhaft erkennen können und es habe sich niemand belästigt gefühlt (Az.: 83a OWi 739 Js 4140/23 jug).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Lübeck (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE235010120/part/L).

+++ Mängelhaftung auch bei „Bastelfahrzeug“ +++
Verkauft ein Auto-Händler einen Gebrauchtwagen als „Bastelfahrzeug“, schließt das seine Mängelhaftung nicht aus, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, der Käufer aber annehmen durfte, er erwerbe einen fahrbereiten Wagen. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (Az.: 2 U 41/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=39155).

+++ Ehepaar muss Entschädigung an Reiseveranstalter zahlen +++
Wer trotz offizieller Reisewarnungen wegen der Corona-Pandemie am Urlaubsziel einen Pauschalurlaub bucht, muss dem Veranstalter eine Entschädigung zahlen, wenn er dann doch zuhause bleibt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall eines Ehepaars, welches einen Flug nebst Hotelaufenthalt in der Dominikanischen Republik gebucht hatte (Az.: X ZR 103/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=135131&pos=0&anz=1).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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