Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Neues Passrecht: Ausweisdokumente bald per Post +++
Um Behördengänge zu reduzieren, dürfen Behörden künftig Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und andere Ausweisdokumente im Inland auf Wunsch per Post an den Antragsteller versenden. Bisher müssen Bürger für neue Dokumente sogar zweimal zum zuständigen Amt: Einmal zur Beantragung, ein weiteres Mal zur Abholung. Die Änderungen im Passrecht (https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/23/1036/1036-pk.html#top-3) sehen auch die Abschaffung des Kinderreisepasses vor. Stattdessen kann nach Information der ARAG Experten ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der weltweit genutzt werden kann.

+++ Verweis wegen heimlicher Fotos vom Lehrer +++
Eine Schule darf einem Achtklässler einen schriftlichen Verweis erteilen, der mit dem Tablet während des Unterrichts von seinem Lehrer heimlich Fotos macht und diese an eine unbekannte dritte Person versendet. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: 3 K 211/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin (https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1355453.php).

+++ Kein Geld zurück bei erfolgloser Partnersuche +++
In die Suche eines Partners über eine Vermittlungsagentur hatte eine Münchnerin etwa 7.400 Euro investiert. Laut ARAG Experten hat das Landgericht München I der Frau keinen Rückzahlungsanspruch zugestanden, obgleich ihr die vorgeschlagenen Partner nicht gefallen haben und die Suche letztlich erfolglos geblieben ist (Az.: 29 O 11980/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2023/24.php).

+++ Dankesformel muss bleiben +++
Ein Arbeitgeber darf die Dankesformel nicht aus erzieherischen Gründen aus einem Arbeitszeugnis streichen, weil die ehemalige Angestellte das Zeugnis mehrfach hat verbessern lassen. Einen Anspruch auf die Formel gibt es zwar laut Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht, aber die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sie nach der Entscheidung des Gerichts auch nicht nachträglich gestrichen werden darf (Az.: 9 AZR 272/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-272-22/).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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