Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Neues Förderprogramm für selbsterzeugten Strom +++
Am 26. September geht es los: Dann startet das „Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden“. Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können dann einen Investitionszuschuss (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/?redirect=760513) von bis zu 10.200 Euro bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen, wenn sie eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher kaufen und einbauen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu bestellt werden und gefördert wird nur die Kombination aller drei Teile. Voraussetzung ist laut ARAG Experten allerdings ein eigenes Elektroauto. Es muss vorhanden oder zumindest verbindlich bestellt sein.

+++ Sicherheitskontrolle dauerte zu lange – keine Erstattung +++
Zu spät am Gate, weil bei der Sicherheitskontrolle nur ein Schalter geöffnet war: Ein Ehepaar verpasste das Boarding. Den Reisepreis bekommen sie dennoch nicht zurück, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht München. Eine langsame Sicherheitskontrolle am Flughafen sei dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen – und außerdem hätten die beiden sich vordrängeln können (Az.: 158 C 1985/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2023/27.php).

+++ Doppelzimmer für Vier +++
Was unter einem Doppelzimmer zu verstehen ist, ist nicht eindeutig. So könne sich aus den Umständen durchaus ergeben, dass es sich um ein Zimmer mit Schlafgelegenheiten für vier Personen handelt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden und eine Klage auf Minderung des Reisepreises abgewiesen (Az.: 242 C 403/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München. (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2023/28.php)

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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