Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Achtung: Stromschlag im Zug +++
Die ARAG Experten weisen auf eine dringende Warnung der Bundespolizei (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70388/5594426) hin: In Zügen könnten Steckdosen manipuliert sein, die sich unterhalb der Sitzplätze befinden. Wer sein Ladekabel dort einsteckt, bekommt einen Stromschlag. In einem aktuellen Fall kam es in einem FlixTrain zu einem solchen Stromunfall. Erkennbar sind die manipulierten Steckdosen an Metallstiften, die herausragen. Die Stecksdosen führen die reguläre Netzspannung von 230 Volt mit einer Frequenz von 50 Hertz. Die Bundespolizeiinspektion Hannover ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung. Bereits im August gab es ähnliche Vorfälle, bei denen Zugreisende einen Stromschlag erlitten. Wer etwas Ungewöhnliches an Steckdosen feststellt, sollte auf keinen Fall versuchen, die Metallstifte zu entfernen, sondern sich umgehend an das Zugpersonal wenden oder die Bundespolizei unter der 0800 6 888 000 informieren.

+++ Kein Hinweis auf den Reisepass +++
Reiseveranstalter sind nicht verpflichtet, ihre Kunden bei Buchungen einer Reise ins (außereuropäische) Ausland auf die Notwendigkeit eines gültigen Reisepasses hinzuweisen. Denn hierbei handele es sich um eine Selbstverständlichkeit, so entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht München (Az.: 171 C 3319/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2023/26.php).

+++ Auch Billig-Airline muss erstatten +++
Auch Billig-Airlines müssen die Gebühren, Entgelte und Steuern, die nur für tatsächlich mitfliegende Fluggäste anfallen, zurückerstatten, wenn der Flug nicht angetreten wird. Der Bundesgerichtshof hält nach Auskunft der ARAG Experten das Argument, dass die Ticketpreise auch im Hinblick auf lukrative Zusatzgeschäfte kalkuliert wurden, für irrelevant (Az.: X ZR 118/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=134487&pos=10&anz=1072).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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