Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Kein Hausverbot im Testament +++
Eine Bedingung in einem Testament, nach der die Tochter das Haus nur dann erbt, wenn ihr Lebensgefährte es nicht mehr betritt, ist nichtig. Das hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Hamm klargestellt. Die nur bedingte Zuwendung übe im konkreten Fall, in dem die Parteien bis zum Erbfall familiär zusammenlebten, einen unzumutbaren Druck auf die Bedachte aus, sich in einem höchstpersönlichen Bereich auf eine bestimmte Art und Weise zu verhalten (Az.: 10 U 58/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamm (https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/13_23_PE_OLG_geerbtes-Hausverbot/index.php).

+++ Keine Minderung wegen schlechtem Wetter +++
Wegen schlechten Wetters am Zielort kann der Preis für eine Reise nicht gemindert werden. Das gilt auch dann, wenn der Reiseveranstalter es unterlassen hat darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Reise am Reiseziel Regenzeit herrscht. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, wonach der Reisende leicht selbst durch eine Internetrecherche die entsprechende Information herausfinden könne (Az.: 2-24 O 102/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/aktuelle-rechtsprechung-des-landgerichts-frankfurt-am-main).

+++ Fahrt auf E-Scooter unter Cannabiseinfluss kann Führerschein kosten +++
Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Das zeigt nach Auskunft der ARAG Experten ein vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedener Fall. Auch beim Fahren mit einem E-Scooter sei das Trennungsgebot zu beachten, also zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen, hebt das Gericht in dem Eilverfahren hervor (Az.: 11 L 184/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin (https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1349144.php).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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