Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Equal Pay: Unternehmen müssen Gehälter offenlegen +++
Um sicherzustellen, dass Frauen und Männer in der Europäischen Union (EU) gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten, müssen Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten ihren Mitarbeitern künftig regelmäßig Bericht über das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen erstatten. So soll es Arbeitnehmern ermöglicht werden, Gehälter leichter zu vergleichen und eventuelle Lohnunterschiede leichter aufzudecken. Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten müssen diese Informationen auf Anfrage von Arbeitnehmern vorlegen. Die ARAG Experten weisen auf eine entsprechende EU-Richtlinie (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_23_2043) für mehr Lohntransparenz hin, für deren Umsetzung in nationales Recht die 27 EU-Mitlgiedsstaaten nun zwei Jahre Zeit haben. Darüber hinaus enthält die EU-Richtlinie Maßnahmen, die Opfern von Lohndiskriminierung einen besseren Zugang zur Justiz gewährleisten.

+++ Änderung der Airline ist kein erheblicher Mangel +++
Lässt der Veranstalter einer Pauschalreise den Flug kurzfristig nach dem Check-In durch ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführen, so stellt dies keinen erheblichen Mangel der Reise dar, der den Reisenden zu einer Kündigung berechtigen könnte. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Hannover klargestellt (Az.: 540 C 8858/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover (https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/entscheidung-in-einer-fluggastrechtesache-alkoholische-getranke-hier-u-a-aperol-spritz-als-erfrischung-221392.html).

+++ Keine Reservierungsgebühr per AGB +++
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Kunden von Immobilienmaklern zur Zahlung einer Reservierungsgebühr verpflichtet und dabei eine Rückzahlung ausnahmslos ausschließt, ist unwirksam. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Dieser führte aus, dass die Kunden unangemessen benachteiligt würden, da sie keine nennenswerten Vorteile oder eine geldwerte Gegenleistung des Maklers erhalten würden und zudem auch nicht verpflichtet seien, eine erfolgsunabhängige Provision zu zahlen (Az.: I ZR 113/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023070.html?nn=10690868).

+++ Autocomplete bei Google mit „bankrott“ kann zulässig sein +++
Die Verknüpfung eines Unternehmer-Namens mit dem Begriff „bankrott“ über die sogenannte Autocomplete-Funktion bei Google, bei der eine Benutzereingabe automatisch vervollständigt wird, kann im Einzelfall zulässig sein. Das hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und einen entsprechenden Unterlassungsanspruch gegen Google zurückgewiesen. Das Ergebnis der Autocomplete-Funktion sei erkennbar unbestimmt und enthalte keine eigenständige Behauptung, so das Gericht (Az.: 16 U 10/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/klage-gegen-google-zurueckgewiesen).

+++ 31. Mai ist Stichtag bei der Sozialwahl +++
Bei der Sozialwahl, die alle sechs Jahre stattfindet, entscheiden Versicherte und Rentner, wer sie in den Sozialparlamenten der Rentenversicherung und Krankenkassen vertritt. Laut ARAG Experten ist wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und bei den Ersatzkassen oder der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert ist. Versicherte haben ihre Wahlunterlagen automatisch im April erhalten. Stichtag für die Stimmabgabe ist der 31. Mai, dann muss der Brief der Versicherung vorliegen. Gewählt werden keine Einzelpersonen, sondern Kandidaten-Listen. Mit der Entscheidung stimmen Versicherte über die Vertreterversammlung der Rentenversicherung und die Verwaltungsräte der Krankenkassen ab. Die gewählten Vertreter arbeiten ehrenamtlich und setzen sich für eine bürgernahe Rentenversicherung und Gesundheitsversorgung ein.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

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