Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Prügelei ist kein Arbeitsunfall +++
Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar. Dies hält nach Auskunft der ARAG Experten das Sozialgericht Berlin im Fall einer Prügelei wegen einer zugeparkten Betriebseinfahrt fest (Az.: S 98 U 50/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des SG Berlin (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173326).

+++ Keine Adoption des Urenkels +++
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, wonach ein Ehepaar seinen erwachsenen Urenkel nicht adoptieren darf. Es betont dabei die strengen Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption. Nicht ausreichend sei es etwa, dass Erbschaftsteuer gespart werden solle. Außerdem spreche hier der erhebliche Altersunterschied gegen eine starke innere Verbundenheit im Sinn eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Az.: 11 UF 187/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg (https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/adoption-eines-erwachsenen-220765.html).

+++ Hecke muss trotz Schonzeit zurückgeschnitten werden +++
Die Anordnung des Rückschnitts einer Hecke, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet, ist auch dann rechtens, wenn der Rückschnitt in die Schonzeit fällt. Das naturschutzrechtliche Rückschnittverbot sehe Ausnahmen vor, sofern der Rückschnitt der Verkehrssicherheit geschuldet sei. Dies hat laut ARG Experten das Verwaltungsgericht Gießen in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 4 L 438/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Gießen (https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/hecke-muss-trotz-schonzeit-geschnitten-werden).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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