Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg +++
Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt jedenfalls dann, wenn das Anbringen der Abdeckung den eigentlichen Weg zur Arbeit deutlich unterbricht (Az.: L 6 U 61/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/172877).

+++ Verstoß gegen Rechtsfahrgebot nicht rücksichtslos +++
Wer sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, handelt regelmäßig lediglich unachtsam und nicht rücksichtslos, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Deswegen stelle das Verhalten des Autofahrers keine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung dar, die ein rücksichtsloses Handeln erfordere. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az.: 1 OLG 2 Ss 34/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Zweibrücken (https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/KORE278402022).

+++ Kein Wohngeld für Langzeit-Studenten +++
Studierende können bei überlanger Studiendauer einen Anspruch auf Wohngeld verlieren. Dies gelte insbesondere, wenn das Studium unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht mehr ernsthaft betrieben werde, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin. In einem solchen Fall sei von Rechtsmissbrauch auszugehen (Az.: 21 K 144/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin (https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/entscheidungen/).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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