Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick

+++ Arbeitgeber können Corona-Tests anordnen +++
Arbeitgeber können berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests anzuordnen. Das hat laut ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht kürzlich im Fall einer Flötistin der Bayerischen Staatsoper entschieden. Sie müssten die Arbeitsbedingungen so regeln, dass ihre Arbeitnehmer soweit gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind, wie die Natur der Arbeitsleistung es gestatte. (Az.: 5 AZR 28/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/corona-testpflicht-fuer-arbeitnehmer/).

+++ Miete für Rauchmelder nicht umlagefähig +++
Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich nicht um umlagefähige Aufwendungen, da sie den Kosten für deren Erwerb gleichzusetzen sind. Diese Anschaffungskosten stellen selbst keine Betriebskosten dar, betonte nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof. Dieser Grundsatz könne nicht dadurch umgangen werden, dass der Vermieter sich anstatt für einen Erwerb der Warnmelder für deren Anmietung entscheide (Az.: VIII ZR 379/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII%20ZR%20379/20&nr=130193).

+++ Bezahlte Bewertungen sind kenntlich zu machen +++
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, wonach das Bewertungssystem der Verkaufsplattform Amazon „unlautere getarnte Werbung“ enthält. Onlinehändler seien verpflichtet, diejenigen Bewertungen für ein Produkt, für die ein Entgelt bezahlt wurde, kenntlich zu machen. Der entgeltliche Verkauf von Rezensionen sei zwar nicht verboten, müsse aber für Kunden erkennbar sein. Das Gericht bestätigte damit die vorinstanzliche Unterlassungsverpflichtung (Az.: 6 U 232/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/unlautere-getarnte-werbung-bei-ber%C3%BCcksichtigung-bezahlter-produktrezensionen).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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