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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick

+++ Corona ist keine Naturkatastrophe +++
Eine Reiseabbruchversicherung haftet bei coronabedingter Annullierung eines Fluges nicht für die Kosten des Ersatzfluges, wenn Versicherungsschutz für eine Naturkatastrophe am Urlaubsort vereinbart wurde. Das Amtsgericht München hat nach Auskunft der ARAG Experten mit dieser Begründung die Klage gegen einen bei München ansässigen Reiseversicherer auf Zahlung von 3.610 Euro abgewiesen. Laut dieser Entscheidung ist Corona keine Naturkatastrophe (Az.: 275C23753/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2021/48.php).

+++ Urlaubskürzung wegen Kurzarbeit +++
Wer von seinem Arbeitgeber aufgrund der Corona-Lage zu Kurzarbeit verpflichtet wird, muss eine Kürzung seines Urlaubsanspruchs hinnehmen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Vor diesem hatte eine Verkaufshilfe In letzter Instanz verloren. Die Bäckerei, in der sie tätig war, hatte sie wegen Arbeitsausfalls vorübergehend in „Kurzarbeit 0“ geschickt und von ihrem Jahresurlaub für jeden Monat, an dem sie nicht im Laden erscheinen musste, jeweils ein Zwölftel abgezogen (Az.: 9 AZR 225/21; 9 AZR 234/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/urlaubsberechnung-bei-kurzarbeit/).

+++ Waschanlagenbetreiber haftet nicht immer für Schäden am Auto +++
Einen Fahrzeugschaden, der beim Betrieb einer Waschanlage entstanden ist, muss der Anlagenbetreiber zwar normalerweise ersetzen. Weist er aber nach, dass die Beschädigung für ihn trotz größtmöglicher, „pflichtgemäßer“ Sorgfalt nicht zu vermeiden war, so haftet er ausnahmsweise nicht. Dann bleibt der Fahrzeughalter auf seinem Schaden sitzen, wie nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenthal (Pfalz) jetzt in einem Fall entschieden hat (Az.: 4 O 50/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal (https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/entscheidung-des-monats-november-2021/).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

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+49 4349 – 22 80 26
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