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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick

+++ Ehrenamtliche Nachhilfe für Schüler +++
In der „Corona-School“ (https://www.lern-fair.de/) geben Studierende Schülern ehrenamtlich digitale Nachhife. Das Angebot richtet sich an Familien, die keine finanziellen Mittel für Nachhilfe haben. Ziel ist es, Lernlücken zu schließen, die während der Corona-Pandemie entstanden sind. Die Studenten engagieren sich ein bis zwei Stunden pro Woche. Nach einem digitalen Kennenlerngespräch werden je nach Fach und Jahrgangsstufe passende Lern-Tandems gebildet. Für die Anmeldung ist nach Auskunft der ARAG Experten kein Nachweis über die jeweilige finanzielle Situation erforderlich. Nach eigenen Angaben der Plattform haben sich bis heute 23.000 Schüler und mehr als 15.000 ehrenamtliche Helfer registriert.

+++ Internet darf nicht langsamer als vereinbart sein +++
Ist die Internetgeschwindigkeit langsamer, als vertraglich vereinbart, haben Endkunden ab 1. Dezember die Möglichkeit, ihren Tarifpreis unter bestimmten Umständen zu mindern oder ihren Internetvertrag fristlos zu kündigen. Gemindert werden darf nach Auskunft der ARAG Experten im gleichen Verhältnis, in dem die tatsächliche Bandbreitenleistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht: Liegt die Datenübertragungsrate beispielsweise nur bei 50 statt der zugesagten 100 Megabit pro Sekunde, müssen auch nur 50 Prozent des monatlichen Entgeltes gezahlt werden. Die Beweislast liegt allerdings beim Kunden – mögliche eigenen Fehlerquellen sollten daher geprüft und ausgeschlossen werden. Die Messung der Internetgeschwindigkeit muss über ein von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Messtool nachgewiesen werden, z. B. über das Portal Breitbandmessung (https://www.breitbandmessung.de/). Mindern darf der Kunde so lange, bis das Interent so schnell ist, wie vertraglich zugesichert. Zudem können Kunden laut Novelle im Telekommunikationsgesetz (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2021/09/05-im-fokus-auf-dem-weg-ins-gigabit-zeitalter.html) bei Störungen der Interentverbindung ab dem Dritten Tag nach der Störungsmeldung zehn Prozent des monatlichen Entgelts (oder fünf Euro – maßgeblich ist der höhere Betrag) zurückverlangen, ab dem fünften Tag sogar zwanzig Prozent (oder zehn oder fünf Euro- maßgeblich ist der höhere Betrag).

+++ Teures Stalking +++
Wer seine Nachbarn durch beharrliche Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, kann zum Ersatz der durch den Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt entschieden. Der ehemalige Nachbar des Ehepaares wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 44.000 Euro verurteilt (Az.: 10 U 6/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Karlsruhe (https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Stalking_+kann+teuer+werden/?LISTPAGE=1149727).

+++ Pandemie: Mietzahlung trotz Geschäftsschließung +++
Die Inhaberin eines Warenhauses im Emsland musste während der coronabedingten, behördlich angeordneten Geschäftsschließung im vergangenen Frühjahr weiter Miete zahlen. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Osnabrück entschieden. Im konkreten Fall habe weder ein Mangel noch eine Störung der Geschäftsgrundlage vorgelegen. Eine solidarische Aufteilung der finanziellen Nachteile sei ebenfalls nicht in Frage gekommen, da der Beklagten ein Festhalten am Vertrag zumutbar gewesen sei (Az.: 18 O 184/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Osnabrück (https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/corona-pandemie-kein-recht-auf-einstellungen-der-zahlung-von-gewerberaummiete-205848.html).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
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