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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Rückzahlung der Reservierungsgebühr +++
Wird eine Gebühr zur Reservierung einer Immobilie gezahlt, besteht ein sogenannter bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden und im konkreten Fall dem Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr von 10.000 Euro zuzüglich Verzugszinsen zugestanden (Az.: 2 O 292/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Köln (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2021/2_O_292_19_Urteil_20210826.html).

+++ Private Ladestation +++
Laut ARAG Experten hat das Amtsgericht München die Klage eines Ehepaares gegen ihre Vermieterin auf Erlaubnis, eine Elektroladestation für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten durch die von ihm selbst gewählte Firma zu errichten, abgewiesen. Mit Blick auf die Interessen der anderen Mietparteien sei es nur gerecht, eine einheitliche Lösung zu gewähren, die eine Überlastung des Stromnetzes technisch verhindern könne (Az.: 416 C 6002/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des AG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2021/41.php).

+++ Vorsicht Mülltonne! +++
Erkennt ein Radfahrer, dass geleerte Mülltonnen auf dem Radweg im Weg stehen, so muss er diesen vorsichtig und mit ausreichendem Abstand ausweichen. Kommt er dabei zu Fall, so hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Abfallentsorgungsfirma. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (AZ: 4 O 25/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Frankenthal (https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/entscheidung-des-monats-oktober-2021-2/).

+++ Bußgeld für „Dooring“ verdoppelt +++
Durch achtloses Öffnen der Fahrertür ihres am Straßenrand parkenden Wagens gefährden Autofahrer vor allem Radler, die – wenn Radwege fehlen – in der Regel auf der Straße fahren müssen. Daher sieht der neue Bußgeldkatalog, der gestern in Kraft trat, nach Auskunft der ARAG Experten nun ein doppelt so hohes Bußgeld von 40 Euro vor. Wenn es bei diesem sogenannten „Dooring“ auch noch zur Sachbeschädigung kommt, werden 50 Euro fällig.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
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