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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Keine Abtretung von Hartz-IV Ansprüchen +++
Die Abtretung von Hartz-IV-Ansprüchen zur Tilgung von Altschulden liegt nicht im wohlverstandenen Interesse des Leistungsberechtigten und ist damit unwirksam. Dies hat laut ARAG Experten das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden. Denn die Regelleistung diene der Deckung des laufenden Lebensunterhalts, so das LSG. Die Tilgung von Altschulden aus der Regelleistung sei damit nicht vereinbar (Az.: L 11 AS 234/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE210010501&st=null&showdoccase=1)

+++ Kein Umgang der Großeltern mit Enkeln +++
Der Umgang der Großeltern mit ihrem Enkelkind ist zu versagen, wenn das Verhältnis der Großeltern zu einem Elternteil so zerrüttet ist, dass das Kind in einen Loyalitätskonflikt gerät und der elterliche Erziehungsvorrang missachtet werden würde. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az.: 2 UF 47/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Braunschweig (https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/wenn-grosseltern-das-wohl-der-kinder-aus-dem-blick-verlieren-202222.html)

+++ Anrechnung der Entschädigung eines Reiseveranstalters +++
Erhält ein Fluggast von einem Reiseveranstalter eine Entschädigung, nachdem er seine Pauschalreise inklusive Flug storniert hat, ist diese auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechte-Verordnung anrechenbar. Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung sind einem Geschädigten nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesgerichtshof diejenigen Vorteile anzurechnen, die ihm mit dem Schadensereignis zugeflossen sind. Davon seien auch Zahlungen für entgangene Urlaubsfreuden umfasst (Az.: X ZR 8/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/wenn-grosseltern-das-wohl-der-kinder-aus-dem-blick-verlieren-202222.html)

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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