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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Mindestlohn steigt ab 1. Juli +++
Ab dem 1. Juli 2021 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn für volljährige Arbeitnehmer auf 9,60 Euro brutto pro Stunde. Damit erfolgt die zweite Erhöhung im Rahmen des 2015 eingeführten Mindestlohngesetzes (MiLoG). Von der verbindlichen Lohnuntergrenze profitieren nach Auskunft der ARAG Experten vor allem Arbeitnehmer, in deren Branchen kein Tarifvertrag abgeschlossen wurde und die nur eine geringe Verhandlungs- und Vertretungsmacht gegenüber den Arbeitgebern besitzen. Nach den ersten beiden Erhöhungen sind im kommenden Jahr noch weitere Anpassungen vorgesehen. Und zwar zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
Weitere interessante Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie hier:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/gesetzlicher-mindestlohn/

+++ Kabel darf keine Stolperfalle sein +++
Die Betreiberin eines Verkaufsstands in einem Fußballstadion hat dafür Sorge zu tragen, dass quer durch einen Fußgängerbereich verlegte Stromkabel nicht zu einer Stolperfalle werden und durch ergriffene Sicherungsmaßnahmen – wie z. B. Abdeckmatten – keine neuen Stolpergefahren entstehen. Dies stellt nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Hamm in einem Hinweisbeschluss klar (Az.: 7 U 27/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2021/7_U_27_20_Beschluss_20210507.html).

+++ Wegerecht verpflichtet nicht zum Tore schließen +++
Wer ein Wegerecht an einem Grundstück hat, kann nicht ohne Weiteres verpflichtet werden, die Tore desselben immer hinter sich zu schließen. Der Bundesgerichtshof hat laut ARAG Experten entschieden, dass die Interessen der beiden Grundstückseigentümer gegeneinander abgewogen werden müssen. Es bestehe kein genereller Vorrang der Sicherheitsinteressen des belasteten Grundstückseigentümers gegenüber dem Anspruch auf ungehinderte Ausübung des Wegerechts (Az.: V ZR 17/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2021/7_U_27_20_Beschluss_20210507.html).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963-2560
brigitta.mehring@ARAG.de
www.ARAG.de

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