Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zur Frage, ob der Mieter vom Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen kann
Der BGH hat einen solchen Anspruch abgelehnt (BGH, Urteil vom 30.9.3009, AZ: VIII ZR 238/08), während einige Berliner Amtsgerichte ihn als gegeben annehmen. Darin liegt kein Widerspruch. Auch der BGH hatte bereits darauf hingewiesen, dass der Anspruch dann gegeben sein könnte, wenn eine solche Bescheinigung ortsüblich sei. In Berlin ist das wohl so, da nahezu alle großen Vermieter eine entsprechende Bescheinigung verlangen. Doch wer hat schon Zeit und Lust, sich mit seinem Vermieter über diese Frage vor Gericht zu streiten. In der Regel wird die Bescheinigung sofort gebraucht.
Der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann nicht im Eilverfahren durchgesetzt werden (so Landbericht Berlin, Beschluss vom 30.1.2007, Aktenzeichen: 63 T 98/06).
Fachanwaltstipp Mieter: Weisen Sie die Mietschuldenfreiheit auf andere Art nach. Legen Sie z.B. die Kontoauszüge des letzten Jahres vor und den Mietvertrag. Der Vermieter kann dann sehen, dass Sie Ihre Miete immer vollständig und pünktlich gezahlt haben.
Fachanwaltstipp Vermieter: Seien Sie nicht übertrieben formalistisch. Neulich fragte mich ein potentieller Mieter, was er machen solle: Er bekomme keine Wohnung, weil er keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung habe. Das konnte er auch nicht, denn er hatte zuvor eine selbst genutzte Eigentumswohnung bewohnt. Der Ratsuchende hatte aber noch diverse weitere fremd genutzte Eigentumswohnungen. Warum sich solch solvente Mieter wegen übertriebener Formalien durch die Lappen gehen lassen?
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
19.10.2011
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