Alphapool GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Das Amtsgericht Leipzig hat am 23. September 2015 das Insolvenzverfahren über die Alphapool GmbH eröffnet (Az.: 403 IN 840/15). Anlegern drohen finanzielle Verluste.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon im Sommer hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – der Alphapool GmbH die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Daher hätte das Unternehmen die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzahlen müssen. Dazu kam es allerdings nicht, da die Alphapool GmbH zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt hat. Nachdem nun das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können die Anleger ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden.
Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, ist abhängig von der Insolvenzmasse. Die reicht in der Regel allerdings nicht aus, um alle Forderungen der Gläubiger vollauf befriedigen zu können. Die Anleger müssen daher mit finanziellen Verlusten rechnen. Damit es nicht so weit kommt, haben die Anleger auch die Möglichkeit, weitere rechtliche Schritte prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrech (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)t wenden.
In Betracht kommen z.B. auch Schadensersatzansprüche. Diese können parallel zum laufenden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger hätten in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kommen auch Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen in Betracht. Da diese das Einlagegengeschäft ohne die nötige Erlaubnis der BaFin betrieben haben, haben sie sich auch persönlich haftbar gemacht.
Die Alphapool GmbH kaufte den Anlegern bestehende Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen ab. Dafür sollten die Anleger Geldzahlungen nach mehreren Jahren bzw. über mehrere Jahre verteilt erhalten. Laut BaFin stellt dieses Geschäftsmodell ein erlaubnispflichtiges Einlagegengeschäft dar. Da die nötige Erlaubnis nicht vorlag, gab die Finanzaufsicht schon im Oktober 2014 die Abwicklung des Geschäfts auf. Die Alphapool GmbH legte Widerspruch gegen den BaFin-Bescheid ein. Ihr Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde Ende Juni vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.
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