Ingenieurbüro Jürgen Bialek unterstützt Sie bei allen Gesichtspunkten der Produktsicherheit, insbesondere der Sicherheit von Maschinen.
Normen machen das Leben leichter. Technische Anforderungen können klar definiert, Prüfbedingungen können vereinbart und damit auch hoffentlich leicht verständlich umgesetzt werden. Im Regelfall bedarf die Normenanwendung jedoch einer beiderseitigen vertraglichen Vereinbarung zwischen Projektpartnern, denn Normen anzuwenden ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen zunächst einmal freiwillig. Alle Anwender müssen sich darüber hinaus immer am so genannten Stand der Technik orientieren, egal was die Norm sagt.
Damit wird auch klar: Normung unterliegt einem ständigen Entwicklungsprozess. Es gibt immer wieder mal etwas Neues. Über ausgewählte Aspekte neuer Normen möchte ich Sie hier informieren.
Neue Grundnormen zur Maschinensicherheit:
DIN EN ISO 13851 – Sicherheit von Maschinen – Zweihandschaltungen; liegt noch als ENTWURF vor und löst die bisherige Norm DIN EN 574 ab; Bezüge zum Bereich der sicherheitsrelevanten Steuerungen (DIN EN ISO 13849) wurden überarbeitet
DIN EN ISO 14118 – Sicherheit von Maschinen – Vermeidung von unerwartetem Anlauf; ist bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht europäisch harmonisiert; löst die bisherige Norm DIN EN 1037 ab; auch hier: Bezüge zum Thema Schutzeinrichtungen und sicherheitsrelevante Steuerungen überarbeitet
Neue Maschinensicherheitsnormen:
(ausgewählte Produktbereiche, für die Entwürfe zu Normen oder Normenreihen vorliegen oder bearbeitet werden)
– Maschinen für die Aufbereitung von Mineralien und ähnlichen festen Stoffen (Normenreihe EN 1009)
– Kunststoff- und Gummimaschinen, hier speziell: Abzüge (EN 1114-3), Kalander (EN 12301), Reaktionsgießmaschinen (EN 1612) sowie Schneidmühlen und Schredder (EN 12012-1)
– Fahrmischer (EN 12609)
– Ergänzung zur Norm über Ladekrane (EN 12999/A2)
– Ergänzung der Norm zur Ausrüstung von Kranen (EN 13135/A1)
– Lose Lastaufnahmemittel (EN 13155)
– Turmdrehkrane (EN 14439), Kraftgetriebene Winden und Hubwerke (EN 14492), Portalkrane (EN 15011)
– Geländegängige Stapler (EN 1459), Motorkraftbetriebene Flurförderzeuge (EN 16703), Transportbühnen (EN 16719)
– Erdbaumaschinen (EN 474), Schneefräsen (EN ISO 8437)
– Landmaschinen (EN 16952, EN 703, EN 707, EN ISO 4254)
– Personen- und Lastenaufzüge (aus der Normenreihe EN 81)
– diverse Holzbearbeitungsmaschinen (EN ISO 19085)
– Pflanzenschutzgeräte (EN ISO 19932)
Teilweise sind Prüfung und Einspruch zu Normen noch möglich. Bei verschiedenen Normenprojekten, die auch seit längerem in der Bearbeitung sind, geht dies aber nicht mehr ohne Weiteres.
Ihr Spezialist für Sondermaschinenbau, Sicherheitstechnologie, CE-Kennzeichnung, Techn. Dokumentation, Qualitätssicherung und Techn. Management.
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