Agrofinanz GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
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Die Agrofinanz GmbH ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Kleve hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Agrofinanz GmbH am 4. Januar 2016 eröffnet (Az.: 32 IN 95/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Insolvenz der Agrofinanz GmbH mit Sitz im nordrhein-westfälischen Kleve kommt nicht überraschend. Denn die Finanzaufsicht BaFin hatte bereits im September 2015 die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und Rückzahlung der Gelder aufgegeben. Der Antrag der Agrofinanz GmbH auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen diese Anordnung wurde am 23. November 2015 vom Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. abgelehnt. Nun folgte der Insolvenzantrag. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
Die Agrofinanz GmbH bot den Anlegern Investitionen in Ölpalmen und Kakaobäumen in Ecuador an. Das Unternehmen warb damit, dass die Investition besonders sicher sei. Denn den Anlegern wurden nicht nur regelmäßige Ausschüttungen zugesichert, sondern auch der Rückkauf der Anteile zu einem festen Preis versprochen. Laut BaFin habe das Unternehmen auf der Grundlage der sog. „Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge“ gewerbsmäßig Gelder angenommen und die unbedingte Rückzahlung versprochen ohne über die notwenige Erlaubnis für dieses Einlagegengeschäft zu verfügen. Daher ordnete die Finanzaufsicht die Abwicklung und Rückzahlung der Gelder an. Dazu kommt es durch die Insolvenz nicht mehr.
Damit die Anleger nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)versierten Rechtsanwalt wenden, der die rechtlichen Möglichkeiten prüfen kann. Sollte es zur Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens kommen, können die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Allerdings ist auch dann mit finanziellen Verlusten zu rechnen. Daher sollten auch weitere rechtliche Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Anleger in den Beratungsgesprächen ordnungsgemäß über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt wurden. Außerdem ist zu prüfen, ob Forderungen gegen die Prospekt- und Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden können.
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