Neues Bauvertragsrecht: Schon bei kleinsten Mängeln können Abschlagszahlungen gekürzt werden
Das neue Bauvertragsrecht 2018 bringt u. a. gravierende Neuregelungen zu Abschlagszahlungen mit sich: Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann auch bei unwesentlichen Mängeln ein Teil der Abschlags-zahlung durch den Auftraggeber einbehalten werden. Jedoch schweigt sich das neue Bauvertragsrecht über die Definition von „wesentlich“ oder „unwesentlich“ leider aus.
Im Gegenzug wird Auftragnehmern zukünftig das Recht eingeräumt, 80 % der in ihrem Nachtragsangebot ausgewiesenen Mehrvergütung als Abschlagszahlung zu verlangen – auch dann, wenn sie sich mit dem Auftraggeber nicht über die Höhe der Vergütung für den Nachtrag geeinigt haben.
Diese und viele weitere Änderungen des neuen Bauvertragsrechts sind praxisgerecht und leicht verständlich aufbereitet im aktuellen Praxishandbuch „Abrechnung und Vergütung von Bauleistungen“ der Forum Verlag Herkert GmbH zu finden.
Besonders vorteilhaft:
– Die Praxistipps und Arbeitshilfen zur Abrechnung von Hauptleistungen, Nachträgen oder Stundenlohnarbeiten, geben Handlungssicherheit im Baualltag.
– Mithilfe von anschaulichen Beispielen, aktuellen Rechtsfällen und wichtigen Grundsatzurteilen findet man auch in schwierigen Situationen die richtigen Argumente.
Mehr Informationen finden Interessenten unter: www.forum-verlag.com
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