Entscheidung aus 2021!
In seiner ersten Entscheidung zum Daimler-Thermofenster hat sich der BGH mit Beschluss vom 19.01.2021 in der Rechtssache VI ZR 433/19 geäußert.
Der hier betroffene Käufer erwarb einen Mercedes-Benz mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651.
Der BGH hat die Sache zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil sich die vorherigen Gerichte nicht gründlich mit der Angelegenheit beschäftigt haben.
Wenn auch Sie einen Mercedes-Benz erworben haben, der mit einem Motor der Baureihe OM 651 ausgestattet ist, sind Sie möglicherweise betrogen worden.
Lassen Sie Ihre Ansprüche bei Interesse prüfen.
Kündigung erhalten, Bußgeldbescheid erhalten, Online-Scheidung, Abgasskandal
Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei Kienert
Kevin Kienert
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
0511260926133
recht@service-rakienert.de
http://www.kanzlei-kienert.de
Am Standort Hüttenheim entsteht ein neues Laborgebäude für die Trinkwasseranalytik der Fernwasserversorgung Franken (FWF). Labor…
Warum Organisationen aufhören sollten, Wandel kontrollieren zu wollen Transformation kann man nicht planenTransformation gehört heute…
Eine leistungsfähige Hosting-Infrastruktur ist die Grundlage für den zuverlässigen Betrieb einer Website. Doch selbst moderne…
Nacken- & Schultermassagen wie von einem echten Menschen newgen medicals 4D-Nackenmassage-Gerät mit Akku, 3 Intensitäten,…
Strikte EU-Richtlinien fordern präzise Mülltrennung. Facility-Dienstleister Vebego schützt Betriebe mit datengestütztem Stoffstrommanagement. Abfallmanagement bei der…
Manchmal braucht Veränderung nur einen ersten Schritt HELP Akademie: Menschen stärken, Potenziale erkennen und persönliche…