Entscheidung aus 2021!
In seiner ersten Entscheidung zum Daimler-Thermofenster hat sich der BGH mit Beschluss vom 19.01.2021 in der Rechtssache VI ZR 433/19 geäußert.
Der hier betroffene Käufer erwarb einen Mercedes-Benz mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651.
Der BGH hat die Sache zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil sich die vorherigen Gerichte nicht gründlich mit der Angelegenheit beschäftigt haben.
Wenn auch Sie einen Mercedes-Benz erworben haben, der mit einem Motor der Baureihe OM 651 ausgestattet ist, sind Sie möglicherweise betrogen worden.
Lassen Sie Ihre Ansprüche bei Interesse prüfen.
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