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Abgabefristen Steuererklärung Österreich

Steuererklärung Österreich Abgabefrist

(NL/8290946405) Beachten Sie die Fristen für die österreichische Steuererklärung!

Wie für Steuerpflichtige in Deutschland, gilt auch für die österreichische Steuererklärung eine Abgabefrist. Auch deutsche Staatsbürger, die als Pendler in Österreich arbeiten, müssen sich selbstverständlich an die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung in Österreich halten. Ob man als Deutscher in Österreich steuerpflichtig ist, wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Nicht steuerpflichtig in Österreich sind deutsche Staatsbürger, die als Grenzgänger eingestuft werden können und dafür einen Antrag bei ihrem zuständigen Finanzamt gestellt haben. Grenzgänger sind in der Regel deutsche Arbeitnehmer, die in Österreich arbeiten, aber der Wohnort und der Arbeitsort nicht weiter als 30 km Luftlinie von der deutsch-österreichischen Grenze entfernt ist.

Die Frist für die österreichische Steuererklärung ist der 30. April des Folgejahres!

Die Frist zur Abgabe der österreichischen Steuererklärung gilt für die Einreichung der Einkommensteuererklärung in schriftlicher Form. Wer die elektronische Form der Einkommensteuererklärung in Österreich über das Portal FinanzOnline wählt, hat mit der Abgabe seiner Steuererklärung bis zum 30. Juni des Folgejahres Zeit. Wie in Deutschland, kann auch die Abgabefrist für die österreichische Steuererklärung mit einem begründeten Antrag verlängert werden. Dieser Antrag auf Fristverlängerung der Steuerklärung in Österreich kann schriftlich oder auch elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden.

Steuerberater haben mehr Zeit für die österreichische Steuererklärung!

Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder haben in der Regel für die Abgabe der österreichischen Steuererklärung mehr Zeit. Wenn man sich als Steuerpflichtiger durch einen steuerlichen Vertreter bei der Einkommensteuererklärung helfen lässt, kann die Frist auf Antrag verlängert werden. Wegen der komplizierten Sachverhalte als Pendler nach Österreich sind alle Steuerzahler gut beraten, wenn sie sich einen Steuerexperten für die österreichische Steuererklärung nehmen und die Einkommensteuererklärung durch den Steuerberater abgeben lassen. Das hat nicht nur den Vorteil, dass man länger Zeit hat für die Einkommensteuererklärung, sondern bringt in vielen Fällen auch eine Menge Geld ein.

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.

www.oesterreichische-steuererklaerung.de

Fragen Sie uns als Steuerexperten, wenn wir auch Ihnen helfen können !
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

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Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auch auf unserer neuen Webseite.

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Seit über 8 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblematiken rund um Deutschland/Österreich und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten Steuererstattungen in Millionenhöhe für deutsche Arbeitnehmer erzielt werden durch fachkundige Soforthilfe.

Steuererstattungen aus Österreich für deutsche Arbeitnehmer und Angestellte rückwirkend bis 2009 möglich !

Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich Deutschland/Österreich leistet deutschlandweite Soforthilfe !

Ein weiteres Spezialgebiet der Steuerkanzlei Steffen Reum finden Sie hier:

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Kontakt:
Steuerkanzlei
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
036961 – 70933
anfrage@steuerkanzlei-reum.de
www.oesterreichische-steuererklaerung.de

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