Für Arbeitnehmer gibt es eine gute Nachricht. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie wurden gleichzeitig die Abgabefristen für das Veranlagungsjahr 2020 geändert. Für die Steuerpflichtigen bedeutet das, dass sie für die oftmals ungebetene Steuererklärung ab sofort drei Monate mehr Zeit haben.
Alle, die zu einer Abgabe verpflichtet sind und ihre Steuererklärung für 2020 selbst erstellen, müssen sie statt Ende Juli nun erst bis zum 31. Oktober 2021 abgeben. Da dieser Tag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Abgabetermin auf den nachfolgenden Montag, den 1. November 2021. Da es sich bei Allerheiligen vielerorts um einen gesetzlichen Feiertag handelt, verschiebt sich die Frist in manchen Gebieten nochmal um einen Tag, auf den 2. November 2021.
Wer einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatungsfirma beauftragt, bekommt bis zum 31. Mai 2022 Aufschub. Die dreimonatige Fristverlängerung gilt auch für Verspätungszuschläge und verschiebt den Zeitraum, ab dem Verzugszinsen auf Steuerschulden oder die Verzinsung von Steuererstattungen berechnet werden.
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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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